Grundpflege – Sozialversicherungsleistungen §11 worauf es ankommt
Auch der Gesetzgeber ist sich dessen bewusst, dass es Pflegemaßnahmen gibt, die unabdingbar für ein menschenwürdiges Leben als zu pflegende Person sind – und hat diese beispielsweise in der Pflegeversicherung verankert. Wir sprechen hier von der sogenannten Grundpflege. Dazu zählen neben Körperpflege und Ernährung auch Aspekte wie Vorbeugung (Prophylaxe), Mobilität, Förderung der Kommunikation und Eigenständigkeit. Als kompetenter Pflegedienst für Haverlah und Umgebung ist es uns eine Herzensangelegenheit den zu pflegenden Personen die bestmögliche Grundpflege zukommen zu lassen. Wobei auch die Grundpflege erlernt und fachgerecht ausgeführt sein will.
Sie müssen als Angehöriger einer zu pflegenden Person kein schlechtes Gewissen haben, wenn Sie die Pflege nicht selbst ausüben können. Gründe können sein, dass Sie selbst mit dem normalen Alltag überlastet sind oder es kann den Großeltern peinlich sein, wenn Kinder oder Enkelkinder beim Baden behilflich sein wollen. Dank langjähriger Erfahrung in der Grundpflege wissen wir um diese Problematiken und helfen Ihnen hier gerne weiter. Immer mit dem nötigen Respekt und dem so wichtigen Einfühlungsvermögen.
Betrauen Sie uns guten Gewissens mit der Grundpflege Ihre Angehörigen.
- Körperpflege, Duschen und Baden
- Hilfe beim An- und Ausziehen
- Lagerung und Mobilisation
- Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung
- Inkontinenzversorgung
Möchten Sie mehr über unser Angebot an Grundpflege erfahren oder direkt eine konkrete Anfrage stellen, kontaktieren Sie uns gerne .
Wir beraten Sie gerne!